Ist eine vorzeitige Rückzahlung der Baufinanzierung möglich?
By on Juli 2, 2022

Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie ist eine Rückzahlung des Darlehens vor dem Ende Ihrer Zinsbindung möglich. Dabei kann der Kreditgeber jedoch den entstehenden Zinsausfallschaden verlangen (§ 490 Abs. 2 S 3 BGB) und somit eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Diese wird im Rahmen der sogenannten Aktiv-Passiv-Methode anhand aktueller Renditen laufzeitkongruenter Hypothekenpfandbriefe ermittelt In der Regel gilt, je länger die Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung, desto höher fällt die Entschädigung aus. Die Concorvis kann deshalb erst 8 Wochen vor dem gewünschten Rückzahlungstermin eine verbindliche Berechnung erstellen. Um die Vorfälligkeitsentschädigung einzuschätzen, können Sie unseren Vorfälligkeitsrechner nutzen.

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